Nebenkostenrechner für den Immobilienkauf

Wie hoch und an wen muss ich wieviel zahlen?

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Häufig gestellte Fragen

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Die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie umfassen eine Vielzahl von Ausgaben, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen und für Käuferinnen und Käufer wichtig zu berücksichtigen sind. Zu diesen Kosten gehören in der Regel die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland variiert, Notar- und Grundbuchgebühren, die für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch anfallen, sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen, falls ein Immobilienmakler beim Kauf involviert war. Des Weiteren können Finanzierungskosten für einen etwaigen Kredit sowie Gutachter- oder Beratungskosten hinzukommen. Insgesamt können die Nebenkosten je nach Situation und Bundesland bis zu 15% des Kaufpreises ausmachen, weshalb sie einen bedeutenden Faktor in der finanziellen Planung des Immobilienerwerbs darstellen.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken anfällt und direkt an das Bundesland abgeführt wird, in dem die Immobilie gelegen ist. Der Grund für die unterschiedliche Höhe der Grunderwerbsteuer in den verschiedenen Bundesländern liegt in der Föderalstruktur Deutschlands. Seit 2006 haben die einzelnen Bundesländer die Befugnis, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Dies hat dazu geführt, dass jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz bestimmt, basierend auf lokalen Haushaltsbedürfnissen und politischen Entscheidungen. So variiert die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Diese regionale Differenzierung spiegelt die finanziellen Erfordernisse und politischen Prioritäten der jeweiligen Länder wider und führt dazu, dass Käufer je nach Standort der Immobilie mit unterschiedlich hohen Steuerbelastungen rechnen müssen.

Die Höhe der Maklerkosten kann je nach Land und Region variieren, liegt jedoch in der Regel zwischen 3% und 7% des Kaufpreises der Immobilie. In einigen Ländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten, während in anderen entweder der Käufer oder der Verkäufer die gesamten Kosten übernimmt. Diese Vereinbarung ist oft verhandelbar und sollte vor Abschluss eines Kaufvertrags klar definiert werden. Die genaue Aufteilung und Höhe der Maklerkosten sind in den jeweiligen Kauf- oder Verkaufsbedingungen festgelegt und sollten im Vorfeld einer Transaktion transparent kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Notarkosten bei der Übertragung einer Immobilie werden in der Regel vom Käufer getragen. Diese Kosten entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie für die Eintragung im Grundbuch und können je nach Land, Immobilienwert und Umfang der notariellen Tätigkeiten variieren. In einigen Fällen kann allerdings vereinbart werden, dass sich Käufer und Verkäufer die Notarkosten teilen oder dass der Verkäufer einen bestimmten Anteil übernimmt. Solche Vereinbarungen sind Teil der Kaufverhandlungen und müssen im Kaufvertrag festgehalten werden. Die genaue Höhe der Notarkosten richtet sich nach der staatlich festgelegten Gebührenordnung, die sich am Wert der Immobilie orientiert.