Mein individuelles Budget

Was darf meine Immobilie kosten?

Budget = Preis der Immobilie?

Das Budget beim Immobilienkauf definiert sich in erster Linie durch den Preis der Immobilie. Es ist ein entscheidender Faktor, der direkt die Auswahlmöglichkeiten des Suchenden beeinflusst. Somit setzt der Preis die finanziellen Grenzen in etwa fest, innerhalb derer sich die Suche bewegen sollte. Sie hilft, realistische Erwartungen an die Größe, Lage und Qualität der Immobilie zu setzen, die sich der Suchende leisten kann.

Wichtig ist, dass es neben dem Kaufpreis weitere Kosten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gibt. Dazu zählen Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklergebühren. Diese zusätzlichen Aufwendungen schränken den Preisrahmen für die Traumimmobilie weiter ein. Wie sich das im Einzelnen für Sie auswirkt, können Sie mit unserem Online-Rechner ermitteln. Darüber hinaus sollten potenzielle Käufer auch die langfristigen Kosten berücksichtigen, die mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind, wie zum Beispiel laufende Instandhaltungskosten, Versicherungen, und bei Eigentumswohnungen die Wohngeldzahlungen, die für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen. Eine umfassende Budgetplanung, die all diese Faktoren berücksichtigt, ist entscheidend, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Immobilie langfristig bezahlbar bleibt.

Eigenes Budget und Kaufpreis ermitteln

Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Wert bei einem Immobilienerwerb nicht mit den hier berechneten übereinstimmen müssen. Es sind eine Vielzahl von Faktoren relevant, die hier nicht alle abgebildet sind. Der Rechner dient lediglich als Anhaltspunkt.

Budgetrechner II
i Die Postleitzahl ist wichtig zur Ermittlung des Grunderwerbsteuersatzes.

i Summieren Sie alle Nettoeinkommen der Darlehensnehmer und sonstige nachhaltige Einkünfte.
i Zum Eigenkapital zählen alles Werte, die Sie einbringen können. Z.B. Geld oder Aktien.
i Geben Sie einen Zinssatz in Form einer Kommazahl ein. Als Standard ist aktuell 3,5% vorgegeben.
i Geben Sie einen Tilgungssatz in Form einer Kommazahl ein. Z.B. 1,5. Mindestens 1% ist vorgegeben.

Die Notar- und Grunbuchkosten

Die Notarkosten, die im Zuge eines Immobilienkaufs anfallen, sind an den Kaufpreis gekoppelt und werden gemäß der Notarkostenordnung festgesetzt. Diese Gebühren decken die offizielle Beurkundung des Kaufvertrags und alle weiteren notwendigen juristischen Schritte ab, die der Notar im Rahmen des Kaufprozesses durchführt. Die Kostenstruktur für diese Dienstleistungen ist progressiv gestaltet, das heißt, sie steigen mit dem Wert der Immobilie, wobei der prozentuale Anteil der Kosten bei höheren Kaufpreisen tendenziell abnimmt. Neben den Gebühren für die eigentliche Beurkundung und die damit verbundenen Amtshandlungen fallen auch Auslagen für Beglaubigungen und die Erstellung von Abschriften an.

Zusätzlich zu den Notarkosten müssen Käufer auch mit Grundbuchkosten rechnen. Diese entstehen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch und sind ebenfalls eine notwendige Ausgabe beim Erwerb einer Immobilie. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist durch eine gesetzliche Gebührenordnung geregelt. Die Grundbuchkosten umfassen neben der Eintragungsgebühr auch die Kosten für die notwendigen Grundbuchauszüge.

In unserem Online-Rechner werden für die Notar- und Grundbuchkosten Pauschal 2% der Kaufsumme berechnet.

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Häufig gestellte Fragen

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Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten an, die für Käufer essentiell in der Budgetplanung sind. Diese sogenannten Nebenkosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, darunter die Grunderwerbsteuer, deren Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, sowie Kosten für den Notar und die Grundbucheintragung, die für die offizielle Abwicklung des Kaufs erforderlich sind. Falls die Vermittlung durch einen Makler erfolgte, kommen möglicherweise auch Maklerprovisionen dazu. Zudem sind eventuelle Finanzierungskosten für Darlehen und mögliche Ausgaben für Sachverständige oder Berater nicht zu vernachlässigen. Die Summe dieser Nebenkosten kann je nach den spezifischen Gegebenheiten und dem Bundesland, in dem die Immobilie erworben wird, bis zu 15% des Kaufpreises betragen, was sie zu einem wichtigen Element in der finanziellen Kalkulation des Immobilienkaufs macht.

Die Gleichsetzung des Budgets mit dem Kaufpreis einer Immobilie ist eine verbreitete, jedoch nicht zutreffende Herangehensweise bei der Immobiliensuche. Ihr Budget sollte zwar den Rahmen für den maximalen Kaufpreis vorgeben, es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass darüber hinaus zusätzliche Kosten anfallen können, wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, eventuelle Maklerprovisionen sowie Kosten für Renovierungen oder notwendige Reparaturen. Daher ist es ratsam, das verfügbare Budget so zu planen, dass diese Nebenkosten abgedeckt sind, ohne das finanzielle Limit zu überschreiten. Eine solide Finanzplanung berücksichtigt somit nicht nur den nackten Kaufpreis, sondern auch die Gesamtheit aller mit dem Immobilienerwerb verbundenen Ausgaben, um sicherzustellen, dass das Budget realistisch bleibt und unvorhergesehene Kosten nicht zu einer finanziellen Belastung führen.

Die Maklerkosten variieren je nach geographischer Lage und können zwischen 1% und 7% des Verkaufspreises der Immobilie betragen. Die Aufteilung dieser Kosten zwischen Käufer und Verkäufer unterscheidet sich von Land zu Land; in manchen Fällen werden sie geteilt, in anderen trägt eine der Parteien die vollständigen Kosten. Diese Kostenverteilung lässt sich häufig verhandeln und sollte vor dem Abschluss des Kaufvertrags eindeutig geklärt sein. Die spezifischen Details bezüglich der Höhe und der Aufteilung der Maklergebühren sind in den Vertragsbedingungen definiert und müssen vor Beginn der Transaktion klar und offen kommuniziert werden, um mögliche Missverständnisse zu verhindern.

In der Regel sind es die Käufer, die die Notarkosten bei einem Immobilienkauf übernehmen. Diese Kosten fallen für die offizielle Beglaubigung des Kaufvertrags und die Eintragung in das Grundbuch an. Die Höhe dieser Kosten kann je nach dem Wert der Immobilie, dem Land und dem Aufwand der notwendigen rechtlichen Schritte unterschiedlich ausfallen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Kaufverhandlungen eine andere Aufteilung der Notarkosten zu vereinbaren, beispielsweise eine Teilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer oder eine Übernahme eines Teils der Kosten durch den Verkäufer. Diese Abmachungen müssen klar im Kaufvertrag verankert werden. Die Berechnung der Notarkosten erfolgt nach einer gesetzlichen Gebührenordnung, die sich nach dem Immobilienwert richtet.