Wohngeld

Die staatliche Förderung für Eigentümer und Mieter mit geringem Einkommen.

Wohngeld: Zweck, Ansprüche und Antragstellung

Beim Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Zuwendung, die Wohnungseigentümer und Mieter mit geringem Einkommen bei der Finanzierung der Wohnkosten unterstützt.

Da etliche Berechtigte den Zuschuss ungenutzt lassen, klärt der nachfolgende Artikel alle wesentlichen Fragen hinsichtlich der Voraussetzungen, der Höhe und der Antragstellung bezüglich des Wohngelds.

Das Wichtigste im Überblick:

  • finanzielle Unterstützung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer mit geringem Einkommen
  • Höhe des Anspruchs ist von individuellen Faktoren abhängig
  • Schätzungen gehen von 1 Million anspruchsberechtigten Haushalten aus
  • Antrag erfolgt bei der Wohngeldbehörde/Formular ist online und in Papierform erhältlich

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Wohngeld: Voraussetzungen und Hintergrund

Im Jahr 2019 kamen rund eine halbe Million Haushalte in den Genuss der staatlichen Unterstützung. Die durchschnittliche Höhe lag bei 150 EUR. Experten gehen davon aus, dass aufgrund der gesetzlichen Novellierung des Wohngeldstärkungsgesetzes die Zahl der Haushalte um 180.000 steigen wird.

Mieter erhalten vom Staat einen sogenannten Mietzuschuss, um die Wohnkosten zu begleichen. Wohnungs- und Hauseigentümer hingegen bekommen einen Lastenzuschuss. Voraussetzung ist, dass sie selbst in der Immobilie wohnen.

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Voraussetzungen als Mieter:

Sofern eigenes Einkommen besteht, können Mieter gegebenenfalls vom Wohngeld nutznießen. Hierunter sind neben dem klassischen Lohn auch Renten, Arbeitslosengeld 1 und Kurzarbeitergeld gefasst. Somit gibt es auch Wohngeld für Rentner.

Wenn Sie im Eigenheim wohnen, sind Sie unter Umständen auch anspruchsberechtigt. Es existieren Zuschüsse zur Zurückzahlung der Baufinanzierung oder zwecks Deckung der Betriebskosten. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 können neben Menschen, die Grundsicherung erhalten, nicht berücksichtigt werden.

Schüler, Studenten und Auszubildende haben nur in Ausnahmefällen Zugang zu der Transferleistung. Um deren Existenz zu sichern, gibt es Bafög. Damit werden nach Ansicht des Staates die Kosten für die Miete bereits abgedeckt.

Die Antragstellung hat nur Erfolgsaussichten, wenn Sie beispielsweise die Altersgrenze für Bafög bereits überschritten haben oder ein Zweitstudium absolvieren. Zudem muss der Antrag auf Bafög von der zuständigen Behörde abgelehnt worden sein.

Höhe des Wohngelds

Die Frage nach der Höhe des Wohngeldes muss differenziert betrachtet werden. Es existieren keine festen Beträge, da individuelle Faktoren eine bedeutende Rolle spielen. Die exakte Höhe wird im Einzelfall von der Wohngeldbehörde festgelegt und ist das Resultat einer komplexen Berechnung. Daten aus 2019 belegen, dass der durchschnittliche Wohngeldempfänger in Bayern 155 EUR erhielt. Die Summe wird sich in Zukunft mutmaßlich erhöhen. Ursächlich ist die Gesetzesreform.

Im Einzelnen sind insbesondere folgende Faktoren maßgebend:

  1. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen*
  2. Einkommen
  3. Mietzins

*Anzahl der im Haushalt lebenden Personen: Hierzu zählt der Antragsteller, der Ehegatte und Partner/in sowie Kinder und eigene Eltern.

Einkommen

Um anspruchsberechtigt zu sein, darf das Einkommen aller Haushaltsmitglieder einen definierten Betrag nicht übersteigen. Mit je mehr Menschen Sie unter einem Dach leben, desto höher ist die Grenze. Vom Jahreseinkommen werden Freibeträge und Abgaben für Sozialversicherungen subtrahiert.

Einkünfte aus Lohnarbeit, Renten, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld 1 werden angerechnet. Kindergeld und Kinderzuschläge bleiben unberücksichtigt. Selbiges gilt für Elterngeld, sofern es 300 EUR monatlich nicht übersteigt.

Alleinerziehende erhalten Freibeträge in Höhe von 1320 EUR. Leben Sie mit einer schwerbehinderten Person zusammen, sind es 1800 EUR. Vom Einkommen werden jeweils 10 % für Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. In der Summe ergibt dies 30 %. Zusätzlich steht Arbeitnehmern ein jährlicher Pauschbetrag von 1000 EUR zu.

Zur Verdeutlichung ein Fallbeispiel:

Wohnen Sie alleine in München darf Ihr monatliches Nettoeinkommen die Grenze von 1151 EUR nicht übersteigen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Bei vier Personen im Haushalt sind es 2440 EUR und bei fünf Personen 2775 EUR.

Miete: Die Wohngeldbehörde kalkuliert prinzipiell mit der Brutto-Kaltmiete. Das bedeutet, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser irrelevant sind. Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, ersetzen die monatlichen Rückzahlungen des Darlehens fiktiv die Miete.

Des Weiteren existieren insgesamt sieben Mietstufen. Die Miete bei Stufe eins liegt dabei signifikant unter dem deutschlandweiten Schnitt. Der Mietzins bei Stufe sieben dementsprechend deutlich darüber.

Die Mietstufe sowie die Anzahl der Haushaltsmitglieder bestimmen den Betrag, bis zu welchem der Mietzins in die Wohngeldberechnung einfließt.

Beispiel:

Ihr Wohnort wird in Mietstufe zwei eingruppiert. Sie leben mit Ihrer Partnerin zusammen in einem Haushalt. Folglich beträgt die höchste anrechenbare Miete 461 EUR. Bei der detaillierten Bestimmung der Höhe des Wohngelds helfen speziell konzipierte Rechner weiter. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch per Mail, Telefon oder über das Kontaktformular.

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Wohngeld beantragen

Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde. Dies ist online oder in Papierform möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 6 Wochen.

Grundsätzlich ist die persönliche Abgabe des Antrags bei der zuständigen Stelle zu empfehlen. Der Sachbearbeiter wird Sie auf Komplikationen oder Fehler hinweisen und beratend zur Seite stehen. Achten Sie in jedem Fall auf die Vollständigkeit der Angaben.

Die Leistung wird ab dem Monat gezahlt, in dem sie beantragt wurde. Um die Frist zu wahren, ist beispielsweise die formlose Beantragung möglich. Die geforderten Unterlagen müssen jedoch unverzüglich nachgereicht werden.

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Persönliche Beratung vor Ort

Eine persönliche Beratung ist uns sehr wichtig, weshalb Sie uns selbstverständlich in einem unserer Büros besuchen können. Somit kann ein gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden, was bei Finanzthemen ein wichtiger Bestandteil ist. In den folgenden Landkreisen/Orten sind wir persönlich anzutreffen. Selbstverständlich kann nach Absprache auch ein Treffen in einem anderen Ort stattfinden.

Landkreis Rosenheim

83022-83026 Rosenheim

83075 Bad Feilnbach

83278 Traunstein

83301 Traunreut

83308 Trostberg

Landkreis Miesbach

83607 Holzkirchen

83703 Gmund am Tegernsee

83714 Miesbach

83727 Schliersee

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

83646 Bad Tölz

Häufig gestellte Fragen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Dies gilt jedoch nur, sofern das Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe hängt von individuellen Faktoren ab. Im Schnitt beträgt die Zuwendung 150 bis 200 EUR.

Wie erfolgt der Antrag auf Wohngeld?

Sie können den Antrag online ausfüllen oder in Papierform persönlich bei der Wohngeldbehörde einreichen.

Kann man einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren?

Nach Absprache können wir auch einen persönlichen Termin vereinbaren. BAUFI.TODAY ist in den folgenden Orten persönlich anzutreffen:

Landkreis Rosenheim: 83022-83026 Rosenheim, 83075 Bad Feilnbach, 83278 Traunstein, 83301 Traunreut, 83308 Trostberg

Landkreis Miesbach: 83607 Holzkirchen, 83703 Gmund am Tegernsee, 83714 Miesbach, 83727 Schliersee

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: 83646 Bad Tölz