Sofern eigenes Einkommen besteht, können Mieter gegebenenfalls vom Wohngeld nutznießen. Hierunter sind neben dem klassischen Lohn auch Renten, Arbeitslosengeld 1 und Kurzarbeitergeld gefasst. Somit gibt es auch Wohngeld für Rentner.
Wenn Sie im Eigenheim wohnen, sind Sie unter Umständen auch anspruchsberechtigt. Es existieren Zuschüsse zur Zurückzahlung der Baufinanzierung oder zwecks Deckung der Betriebskosten. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 können neben Menschen, die Grundsicherung erhalten, nicht berücksichtigt werden.
Schüler, Studenten und Auszubildende haben nur in Ausnahmefällen Zugang zu der Transferleistung. Um deren Existenz zu sichern, gibt es Bafög. Damit werden nach Ansicht des Staates die Kosten für die Miete bereits abgedeckt.
Die Antragstellung hat nur Erfolgsaussichten, wenn Sie beispielsweise die Altersgrenze für Bafög bereits überschritten haben oder ein Zweitstudium absolvieren. Zudem muss der Antrag auf Bafög von der zuständigen Behörde abgelehnt worden sein.