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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beglaubigt den Besitz von Belegen oder Dokumenten, die Voraussetzung für eine Antragsgenehmigung sind. Nicht zuletzt deshalb wird sie in unterschiedlichstem Kontext genutzt – an Universitäten, bei Krankenversicherungen oder in Erbangelegenheiten. In den meisten Fällen jedoch steht der Begriff für die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt mit der offiziellen Bezeichnung „Bescheinigung in Steuersachen“.

 

Was ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

 

Mit ihr bestätigt das Finanzamt, dass ein Steuerzahler bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllt hat. Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Nachweis notwendig, dass die Grunderwerbsteuer vollständig an das Finanzamt entrichtet wurde.

Zwar stellt das Abführen der Grunderwerbsteuer keine Rechtsgrundlage für eine Übereignung dar, trotzdem ist sie ein maßgeblicher Faktor beim Immobilienkauf. Denn §22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) verbietet die Eigentümeränderung im Grundbuch bei fehlender Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und verbindet damit den Immobilienübertrag mit dem Nachweis der Steuerentrichtung.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt zeitpunktbezogen für eine vergangene Periode. Folglich stellt sie keine Garantie oder Vorhersage der künftigen Zahlungsmoral des Steuerpflichtigen dar. Abhilfe schafft nur eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, dass nach einem definierten Zeitraum erneut eine Bescheinigung des Finanzamts vorzulegen ist.

Grundsätzlich erhält jeder eine Bescheinigung in Steuersachen – vorausgesetzt alle Steuern wurden abgeführt und es liegen keine Steuerrückstände vor. Aufgrund des Steuergeheimnisses muss der Steuerpflichtige sie entweder persönlich beantragen oder einen Vertreter bevollmächtigen. In Fällen, in denen eine Person eine Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, holt sie gewöhnlich der mit dem Kauf beauftragte Notar ein.

 

Die Bescheinigung als Grundlage für Baufinanzierungen

 

Kaum ein Immobilienkäufer besitzt ausreichend Eigenkapital, um ohne fremde Hilfe eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Wichtige Kooperationspartner stellen Kreditgeber wie Banken, Bausparkassen oder Versicherungen dar, deren Darlehensauszahlung indirekt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammenhängt.

Denn Finanzierungspartner setzen als Sicherheit meist eine Grundschuld voraus, um das Grundstück, Haus oder die Eigentumswohnung bei einem Kreditausfall pfänden und verwerten zu können. Erst wenn diese Grundschuld im Grundbuch dokumentiert ist, zahlen sie die Kreditsumme aus. Zuvor muss allerdings der Immobilienkäufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein, was – wie oben skizziert – von der Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängt. Solange die Grundschuld des Kreditgebers nicht im Grundbuch vermerkt ist, erhält der Käufer keinen Kredit, die Baufinanzierung und folglich der gesamte Immobilienkauf kann platzen.

Der Eigentumsübergang scheitert an der Verweigerung des Finanzamtes, die steuerliche Bescheinigung auszustellen. Dafür müssen Hinweise vorliegen, die das Handeln des Käufers als steuerlich bedenklich einstufen. Als solche Vorbehalte sind beispielsweise Situationen zu werten, in denen sich beim Steuerpflichtigen Steuerschulden gebildet haben oder noch Forderungen ausstehen.

 

So erhalten Immobilienkäufer die Bescheinigung in Steuersachen

 

Für einen rechtsgültigen Eigentümerwechsel ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung unerlässlich. Wie die Beantragung abläuft und welche Kosten entstehen, fasst der folgende Abschnitt zusammen. Außerdem wird eine Möglichkeit aufgezeigt, den Prozess zu beschleunigen.

 

Ablauf

Zunächst ist dem Finanzamt bei Immobilienkauf der Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige auszuhändigen. Auf Basis dieser Dokumente sendet es dem Käufer eine Zahlungsaufforderung mit vierwöchiger Zahlungsfrist. Ist die Steuerschuld abgegolten, verschickt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung selbständig. Auf Basis rechtlicher Grundlagen erfolgt der Versand schriftlich, eine elektronische Lösung gibt es nicht.

 

Kosten

Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind nur geringe Kosten fällig. Beim Immobilienkauf trägt diese gewöhnlich die Käuferseite, oft sind sie bereits in die Notarkosten einkalkuliert.

 

Prozessbeschleunigung

Der Prozess nimmt beim Finanzamt einige Zeit in Anspruch, was den Eigentumsübertrag beim Grundbuchamt verzögert. Zur Beschleunigung gibt es die Option, dem Finanzamt eigenständig die Überweisung zu belegen. Dies ist anhand eines Kontoauszuges oder einer Quittung von Seiten der Bank möglich.

 

Wohnung oder Haus kaufen –
die Relevanz der Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist ein Haus- oder Wohnungskauf kaum möglich. Ausnahmen stellen Immobilienkäufe dar, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dies ist der Fall bei Grundstücken mit einem Preis kleiner als € 2.500 wie auch bei Schenkungen, Erbschaften oder Verkäufen zwischen nahen Verwandten. Abgesehen von diesen Besonderheiten ist der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts höchste Bedeutung beizumessen – nicht zuletzt, weil sie eine Voraussetzung für die Fremdfinanzierung ist.